Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen
(Stand Oktober 2025)
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1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Ausschliessliche Geltung
Für alle Verträge zwischen der Verolight AG (nachfolgend „Verolight“) und ihren Kunden gelten ausschliesslich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Verolight.

1.2 Vertragsschluss
Der Auftrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Verolight oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

1.3 Vorbehalte
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in CHF, exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart. (Euro, USD)

2.2 Zahlungsbedingungen

   2.2.1 Standardzahlung
   Zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum, netto · Unberechtigte Abzüge sind nicht gestattet

   2.2.2 Verzug
   Bei Zahlungsverzug berechnet Verolight Verzugszinsen von 5% über dem Schweizer Referenzzinssatz.

   2.2.3 Skonti
   Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung vereinbart
   wurden. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

2.3 Angebot und Preise

   2.3.1 Angebotsgültigkeit
   Unsere Angebote sind freibleibend und gelten für die darin genannte Frist.

   2.3.2 Preisänderungen 
   Wir behalten uns Preisanpassungen für Aufträge/ Offerten die länger als 8 Wochen nach Angebotsauslegung
   verteilt werden, ausdrücklich vor.

   2.3.3 Vertragsabschluss
   Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich zustande. 24 Stunden nach
   Vertragsabschluss werden Änderungen des bereits erteilten Auftrages für bereits fehlproduzierte Waren
   kostenpflichtig. 

   2.3.4 Beratungsleistungen
   Beratungen, Lichtplanungen, Konstruktionsplanungen, Zeichnungen, Handmuster, Designberatungen, die auf
   Verlangen des Interessenten erstellt werden, können auch dann verrechnet werden, wenn kein
   Auftrag zustande kommt. Es wird der Zeitaufwand anhand des marktüblichen Stundensatzes verrechnet.
   Das gleiche gilt für Baubegehungen und Objekt Besichtigungen. Ausarbeiten von Energienachweisen
   (EN 380/4) werden immer gesondert verrechnet und sind nicht Bestandteil eines Auftrages. 

   2.3.5 Mindermengenzuschlag
   Für Bestellungen, die wir bei einem unserer Lieferanten speziell für Sie zusammenstellen, fallen bei geringen
   Abnahmemengen oft Mindermengenzuschläge an. Diese Kosten geben wir direkt und ohne Aufschlag an Sie
   weiter. 

   2.3.6 Mindermengenzuschlag Verolight
   Systemkanal

   2.3.7 Akontozahlungen
   - Auftragswert über CHF 30‘000: 30% bei Auftragserteilung · 
   - Auftragswert über CHF 100‘000: 40% bei Auftragserteilung 
   - Sonderanfertigungen: 50% bei Auftragserteilung 

   2.3.8  Muster und Mustersendungen
   Leihdauer: Unentgeltliche Muster werden maximal für 1 Monat zur Verfügung gestellt.
   Eigentum: Alle Muster bleiben Eigentum unserer Firma.
   Rücksendung: Muster sind auf Ihre Kosten an uns zurückzusenden.
   Beschädigung und Veränderung: Wir berechnen Ihnen den Verkaufspreis oder eine entsprechende
   Nutzungsgebühr.

   2.3.9 Sonderanfertigung und Fremdware
   Speziell angefertigte Muster sowie Muster von Fremdlieferanten stellen wir nur gegen Verrechnung zur
   Verfügung. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

   2.3.10  Reklamationen
   Meldung Reklamationen sind ausschliesslich über unser Offizielles Reklamationsformular zu melden.
   Wenn möglich mit Fotos.
   Verfahren: Unser Vertriebsinnendienst prüft den Mangel (evtl. Rücksendung der Ware) und sendet Ihnen
   sofort einen Ersatz zu.
   Lösung: über die endgültige Lösung (Garantieaustausch, Reparatur oder eine anderweitige Regelung)
   entscheiden wir nach der Prüfung des reklamierten Artikels.

 

3. Lieferung und Lieferfristen

3.1 Lieferung

   3.1.1 Lieferadresse
   Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Hat der Kunde eine falsche, unvollständige   
   oder unklare Lieferadresse angegeben. So hat er alle daraus entstandenen Kosten zu tragen.

   3.1.2 Auslieferung
   Auslieferungen per Spedition: EPAL Tauschpaletten sind mit der Spedition «Zug um Zug» zu tauschen.   
   Einwegpaletten sind gemäss den nationalen Bestimmungen zu entsorgen.

3.2 Lieferfristen

Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich. Bei Sonderanfertigungen beginnt die Lieferfrist mit Eingang der Akontozahlung.

3.3 Lieferbedingungen/ Versandkosten

   3.3.1 Inland/Liechtenstein
   Keine Versandkosten ab CHF 500.- Nettoauftragswert pro Auftragsbestätigung.
   Ausgenommen: Profile und Sperrgut 
   - Profile ab 2500mm per Spedition
   - Sonderanfertigungen werden generell ohne Versandkosten angeboten.
   - Für die Option beigepackt wird eine Handlings Pauschale pro Auftrag von 5.00 CHF erhoben.

   3.3.2 Produkte von Drittanbietern (Ausland)
   Je nach INCOTERMS des jeweiligen Lieferanten können zusätzliche Kosten anfallen wie Transport und
   Frachtkosten, Zollabfertigung und Zollkosten. Diese Kosten werden nach Aufwand im Nachtrag
   weiterverrechnet.

   3.3.3 Warenrücksendung
   Die Rücksendung von Ware durch den Käufer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
   Verkäufers. Unverlangt zugesandte Ware wird nicht angenommen.

   Zugelassene Rücksendungen müssen in originalverpacktem, unbenutztem und einwandfreiem Zustand
   erfolgen. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung, sofern nicht anders vereinbart.

   Bei berechtigten Rücksendungen, insbesondere im Rahmen von gesetzlichen Gewährleistungsrechten oder
   vertraglich vereinbarten Widerrufsrechten, werden die Kosten für die Rücksendung vom Verkäufer getragen.

   Der Anspruch auf Lieferung mangelfreier Ware beschränkt sich im Falle von berechtigten Mängelrügen auf
   Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Rücksendung der mangelhaften Ware erfolgt
   nur auf ausdrückliche Anweisung des Verkäufers.

   3.3.4 Gutschriften
   Die Gutschrift von Waren unterliegt der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. Abzüge von
   Drittanbietern werden von uns an die Kunden weitergegeben. 

3.4 Annahmeverzug

Bei nicht fristgerechter Abnahme kann Verolight Lagerkosten berechnen.

 

4. Montage und Installation

4.1 Montageservice
Verolight bietet gegen separate Vereinbarung Montageleistungen an.

   4.1.1 Montage von Sonderleuchten und Systemkanälen
   Der Auftraggeber kann optional die werkseitige Montage der gelieferten Sonderleuchten durch vom
   Auftragnehmer beauftragtes Fachpersonal vereinbaren.

   Der Leistungsumfang der Montage beschränkt sich auf die mechanische Befestigung und den
   sachgerechten Zusammenbau der vom Auftragnehmer gelieferten leuchten Komponenten.

   Die Montageleistung schliesst ausdrücklich nicht den elektrischen Anschluss der Leuchten an die
   Stromversorgung ein.

   Diese Tätigkeit ist eine eigenständige Leistung, die vom Auftraggeber separat durch ein befugtes und
   konzessionierten Elektrobetrieb zu erbringen ist.

4.2 Elektroinstallation
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf diese Notwendigkeit und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften hin.

4.3 Haftung Montage
Bei Eigenmontage durch Kunden übernimmt Verolight keine Haftung für Montagefehler.

 

5. Gewährleistung und Garantie

5.1 Untersuchungspflicht
Der Kunde hat die Ware unverzüglich bei Empfang auf offensichtliche Mängel zu untersuchen.

5.2 Mängelrüge
- Offene Mängel: Innerhalb von 7 Tagen
- Verdeckte Mängel: Innerhalb von 30 Tagen 
- Transportschäden: Unverzüglich, maximal 3 Tage

5.3 Gewährleistungsdauer
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.

5.4 Garantie
Verolight gewährt 2 Jahre Garantie auf Material- und Herstellungsfehler.

5.5 Garantieausschlüsse
Ausgeschlossen von der Garantie sind:

Unsere Garantie deckt keine Schäden ab, die durch normale Abnutzung, unsachgemässe Handhabung und Installation, Montagefehler oder nachträgliche Veränderung durch Sie entstehen.

Wichtiger Hinweis zu LED -Farbtönen (Binning)
Bei LED- Leuchten sind natürliche chargenbedingte Farbabweichungen technisch unvermeidbar. Unsere LEDs werden nach der Industrie üblichen Mac-Adams 3 Stufen Ellipsen Standard gefertigt. Das bedeutet für Sie, auch innerhalb der Garantie kann es zu sichtbaren Farbunterschieden (bis zu +/- 100 Kelvin) zwischen verschiedenen Leuchten oder Chargen kommen. Dies stellt keinen Mangel dar.

5.6 Gewährleistungsansprüche
Ansprüche beschränken sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Verolight.

 

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Haftungsumfang
Die Haftung von Verolight ist auf den Vertragswert, maximal CHF 50‘000, beschränkt.

7.2 Haftungsausschluss
Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn.

7.3 Höhere Gewalt
Verolight haftet nicht für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder behördliche Massnahmen.

 

8. Datenschutz

Verolight behandelt personenbezogene Daten vertraulich und gemäss Schweizer Datenschutzgesetz.

 

9. Geistiges Eigentum

9.1 Urheberrecht
Alle Unterlagen, Pläne und Dokumente unterliegen dem Urheberrecht

9.2 Markenrecht
„Verolight“ ist eine eingetragene Marke. Alle Rechte vorbehalten.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht
Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

10.3 Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

10.4 Änderungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

Verolight AG
Kreuzmatte 1
6260 Mehlsecken

Tel: +41 62 552 22 00

Version: 2.1 / Stand: (25.11.2025)